Vorschriften zu Traufhöhe, Dachneigung und Fassadenfarbe

Vorschriften zu Traufhöhe, Dachneigung und Fassadenfarbe

Ob sich die Familie später im eigenen Heim wohlfühlt, hängt ganz wesentlich von der Wahl des richtigen Grundstücks ab.

Umso wichtiger ist es, viel Sorgfalt auf die Grundstückssuche zu legen. Bevor es losgeht, sollten die wichtigsten Prioritäten geklärt sein. Dazu zählen die gewünschte Größe der Wohnfläche und des Grundstücks sowie der Finanzierungsrahmen. Ganz wichtig ist die Wahl des Standortes. Das Grundstück kann noch so idyllisch gelegen sein. Wenn die Kinder nicht ohne fremde Hilfe zu Schule kommen oder die Arbeitsstätte der Eltern kilometerweit entfernt ist, währt die Freude daran nicht lange. Auch die Infrastruktur muss passen. Einkaufsmöglichkeiten, Arzt, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollten unkompliziert erreichbar sein.

Informationen über freie Grundstücke gibt es bei den Bauämtern der Gemeinden, bei Bauträgern, Erschließungsgesellschaften und Landesentwicklungsgesellschaften. Auch in Zeitungen und auf einschlägigen Internetportalen können Bauherren fündig werden, ebenso wie bei Banken und Sparkassen.

Einen guten Überblick über Angebote in ihrer Region haben in der Regel Immobilienmakler. Die kosten Geld. Eine Investition in solche professionellen Dienstleister kann sich aber lohnen, denn sie wissen aus Erfahrung, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten. So verbergen sich beispielsweise in Teilungserklärungen oder Sondernutzungsrechten mitunter komplizierte Sachverhalte, die teure Rechtsstreits nach sich ziehen können.

Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte nicht nur nach Aussicht und Lage entscheiden, sondern auch prüfen, was er auf dem Areal überhaupt bauen darf. Nicht jedes Traumgrundstück lässt sich nach Belieben nutzen. VPB-Experte Mattis beobachtet, dass jungen Familien jetzt oft Grundstücke mit Nachkriegshäusern zum Abbruch angeboten werden. Die sind aber meist zu groß und zu teuer und müssen deshalb geteilt werden. „Wer ein solches Grundstück ins Auge fasst, sollte zunächst prüfen, ob er den Altbau abbrechen, das Terrain teilen und dort anschließend mit ein oder zwei Partnern gemeinsam mehrere Häuser neu bauen darf „, betont er. Der erste Weg führe deshalb immer zum zuständigen Bauamt. Nur dort könne geklärt werden, was baurechtlich möglich ist und was nicht. „Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für dieses Gebiet werfen“, rät Mattis.

Die sogenannten B-Pläne sind jedermann zugänglich. Sie zeigen, ob das betreffende Grundstück überhaupt geteilt und mit mehreren Häusern bebaut werden darf. Aus dem Bebauungsplan lassen sich auch alle für den Neubau wichtigen Details herauslesen, angefangen von der Art der Bebauung, über Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, über Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, bis hin zur Firstrichtung und Traufhöhe des neuen Hauses. Manchmal regelt er auch, wie die Einfriedung auszusehen hat. Gelegentlich wird er durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, die unter Umständen sogar Dachfarben oder ähnliches festlegt.

Bevor die endgültige Kaufentscheidung getroffen wird, sollten sich Bauherren das Grundstück mehrmals, an verschiedenen Wochentagen und zu wechselnden Tageszeiten ansehen. Nur so können sie sich ein realistisches Bild machen, ob es eventuell Belästigungen durch Verkehr oder Gewerbeansiedlungen gibt. Zu prüfen ist auch, wie sich die Lage des Grundstücks auf die Planung des Hauses auswirkt. Wenn zum Beispiel die Sonneneinstrahlung beeinträchtigt ist, macht eine Solaranlage keinen Sinn.

Es kann sich lohnen, vor dem Erwerb des Grundstücks ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Denn daraus ergeben sich Konsequenzen für die Bauplanung. Ein hoher Grundwasserspiegel hat zum Beispiel Einfluss auf die Abdichtung des Kellers. Auf einem felsigen Boden lässt sich unter Umständen gar kein Keller errichten. Und die Tragfähigkeit des Baugrunds hat Einfluss auf die Größe der Fundamente und damit auf die Baukosten.

Generell empfiehlt sich der Kauf eines bereits erschlossenen Grundstücks. Das spart Kosten für den Ausbau der Straße und für die Hausanschlüsse von Wasser, Abwasser und Strom.

(ddp)

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