Neue Windkraftanlagen bei Starkenberg genehmigt


Neue Windkraftanlagen bei Starkenberg genehmigt

In den vergangenen Wochen berichtete die regionale Presse mehrfach über die Genehmigung von zwei geplanten Windkraftanlagen bei Starkenberg. Auf dem Gelände der Starkenberger Baustoffwerke plant ein Investor zwei 180 Meter hohe Windräder zu errichten. Die Genehmigung hierfür erfolgte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Landratsamt Altenburger Land.

Vor einer solchen Entscheidung hatte die Behörde alle Auswirkungen zu prüfen und zu bewerten, die von solchen Anlagen ausgehen und die auf die Lebensqualität des Menschen und anderer Schutzgüter (Naturschutz, Landschaftsbild, Wasser, Denkmalschutz) Auswirkungen haben können.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hatte das Landratsamt Altenburger Land 21 Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Darunter eine Vielzahl an Fachbehörden, so z. B. den Fachdienst Umwelt, Jagd und Fischerei, den Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz und den Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz. Beteiligt waren darüber hinaus auch das Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung Straßen- und Luftverkehr, das Landesbergamt Gera, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Raumordnung und Landesentwicklung Halle, der Burgenlandkreis sowie das Thüringer Landesamt für Straßenbau – Straßenbauamt Gera.

20 der vorgenannten Träger stimmten dem Bauvorhaben zu. Lediglich die Gemeinde Starkenberg lehnte das Vorhaben mit der Begründung ab, dass damit eine zu hohe Lärmbelastung entstehen würde, besonders geschützte Tierarten gefährdet wären und die Belange der Raumordnung keine Beachtung finden würden. Gleiche Gründe führte die Bürgerinitiative Starkenberg an und brachte darüber hinaus mit Unterschriften und öffentlichen Protestaktionen ihren Unmut zum Ausdruck.

Die vorgebrachten Argumente seitens der Gemeinde und der Bürgerinitiative wurden durch die zuständigen Fachbehörden des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena intensiv geprüft. Vor allem die mögliche Lärmbelästigung, der Schattenwurf, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie die Störung von geschützten Arten standen im Vordergrund der Untersuchungen.

Bevor eine Genehmigung für den Bau einer solchen Windkraftanlage geteilt werden kann, ist im Bereich des zu erwartenden Lärmpegels ein sogenanntes Schallimmissionsgutachten zu erarbeiten. Dabei wird prognostiziert, wie hoch der Lärmpegel an den nächstgelegenen Wohnbebauungen sein wird. Sollten sich im weiteren Umfeld lärmintensive Anlagen befinden, werden diese mit einberechnet. Im vorgenannten Fall wurde bei einer entsprechenden Prüfung festgestellt, dass von den beiden Windkraftanlagen in Starkenberg zu den nächstgelegenen Wohnbebauungen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte erheblich unterschritten werden.

Außerdem wurden die naturschutzrechtlichen Belange, die durch ein solches Bauvorhaben berührt werden, geprüft. Dafür wurden Gutachten für den Bereich der Vogelwelt und ein Fledermausgutachten eingeholt. Im weiteren Umfeld der beiden Windkraftanlagen wurde der Artenbestand erfasst und eine Bewertung möglicher Beeinträchtigungen aufgezeigt. Eine besondere Beachtung fanden dabei Brutplätze, die sich im unmittelbaren Umfeld der beiden geplanten Anlagen befinden. Nach intensiver Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit dem naturkundlichen Museum Mauritianum wurde eine erhebliche Störung von streng geschützten Arten ausgeschlossen, weshalb keine naturschutzrechtlichen Gründe gegen den Bau der beiden Windkraftanlagen sprechen.

Außerdem wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Belange der Raumordnung geprüft. Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern gelten als raumbedeutsam und sind daher Gegenstand der Regionalplanung. Für derartige Anlagen sind in den Regionalen Entwicklungsplänen sogenannte Vorranggebiete auszuweisen, d. h. nur in den dafür ausgewiesenen Flächen dürfen Windkraftanlagen gebaut werden. Der Regionale Raumordnungsplan Ostthüringen befindet sich zurzeit in Überarbeitung. Im vorliegenden Entwurf des Planes ist Starkenberg als Windvorranggebiet W2 ausgewiesen. Innerhalb dieser Fläche liegen die vorgesehenen Standorte der beiden Windkraftanlagen.
Der Entwurf des Raumordnungsplanes ist noch nicht rechtsverbindlich. Daher musste im Genehmigungsverfahren das Thüringer Landesverwaltungsamt (LVA) als obere Landesplanungsbehörde entscheiden, ob das Vorhaben zur Errichtung zweier Windkraftanlagen raumordnerisch zulässig ist. In einer ausführlichen Stellungnahme hat das LVA dem Landratsamt mitgeteilt, dass aus Sicht der Raumordnung der Bau der beiden Windkraftanlagen zu genehmigen ist.

Das Landratsamt Altenburger Land als Genehmigungsbehörde hat den Bau der Windkraftanlagen in Starkenberg umfassend geprüft.

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