„Wenn sich die Räume einer Wohnung nur…

"Wenn sich die Räume einer Wohnung nur bis 16-18 Grad mit der Heizung aufwärmen lassen, stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann dann den Mietzins um 30 Prozent mindern. Bei rostigem Wasser aus der Leitung ist eine Mietminderung von 20 Prozent angemessen. Dies entschied das Amtsgericht Görlitz."

Mietminderung: Beheizung nur bis 16-18 Grad möglich und rostiges Wasser

Wenn sich die Räume einer Wohnung nur bis 16-18 Grad mit der Heizung aufwärmen lassen, stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann dann den Mietzins um 30 Prozent mindern. Bei rostigem Wasser au…