„Es stellte sich heraus, dass beide Käufer mehr oder weniger mittellos waren, den Kauf aber in der aufgrund der Prophezeiung einer Wahrsagerin begründeten Aussicht auf einen Lottogewinn in Millionenhöhe abgeschlossen hatten.“
Bei Käuferarglist auch ohne Anfechtung keine Maklerprovision
Bei Käuferarglist auch ohne Anfechtung keine Maklerprovision
In Abänderung einer vorausgegangenen Entscheidung des Landgerichts Ulm wurde dem Verkäufer eines hochwertigen Einfamilienwohnhauses die zunächst an den Makler bezahlte Prov…