grüner Strom vom Dach – Photovoltaikanlagen

grüner Strom vom Dach – Photovoltaikanlagen

Sicherheit für das Dachkraftwerk

Auch wenn die Förderung des nachhaltig erzeugten Stroms über Photovoltaikanlagen zurückgefahren werden wird, haben die Anlagen nichts an Reiz verloren. Der grüne Strom vom eigenen Dach sichert einen schönen Nebenverdienst. Viele Betreiber der kleinen Kraftwerke auf dem Dach denken allerdings nicht an den richtigen Versicherungsschutz für die Anlagen.

Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Schneebelastung und Blitzschläge können die Anlage beschädigen oder gar zerstören. Darüber hinaus können Tiere Kabel anknabbern und für massive Schäden sorgen, die sogar einen kompletten Austausch der gesamten Verkabelung erforderlich machen können. Und nicht zuletzt drohen Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus.

Die Photovoltaikversicherung schützt gegen alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise Schäden, die vorsätzlich verursacht worden sind, die als Garantiefall laufen oder die auf Verschleiß und bereits vorhandene Mängel zurückzuführen sind.

Geschützt sind mit der Police aber nicht nur Photovoltaikmodule und weitere Anlagenteile, sondern auch Montage, Gerüst- sowie Installationskosten sowie Ertragsausfälle und erbrachte Eigenleistungen.

Der Ertragsausfall wird in aller Regel mit einer Pauschalsumme abgegolten, die sich an der Leistungsfähigkeit der Anlage orientiert. Wichtig ist, dass der Versicherer im Schadenfall – ohne Abzüge – die Wiederbeschaffungskosten für aktuelle Geräte ersetzt, wenn die ursprünglich eingebaute Anlage aufgrund des technologischen Fortschritts in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.

Die meisten Photovoltaikversicherungen sehen im Schadensfall eine Selbstbeteiligung vor. Bis zu einer Höhe von 300 Euro ist das unproblematisch, eine höhere Selbstbeteiligung kann den Versicherungsschutz dagegen aushöhlen. Erhältlich sind die Versicherungen ab einem Jahresbeitrag ab 50 Euro.

Doch nicht nur die Anlage muss abgesichert sein. Wichtig ist auch ein Haftpflichtschutz, falls durch die Anlage jemand zu Schaden kommt. Dabei sollte zunächst geklärt werden, ob die private Haftpflicht das Risiko der Photovoltaikanlage umfasst. Ist das – wie bei gewerblichen Anlagen – nicht der Fall, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung erforderlich. Damit wird das Risiko abgedeckt, dass die Anlage etwa durch herabfallende Teile Passanten verletzt oder Sachen beschädigt.

Zudem wird das Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers abgedeckt, genauso wie Ersatzansprüche bei Umweltschäden, wenn beispielsweise die Anlage Feuer fängt. In diesem Zusammenhang ist die Haftpflichtversicherung gleichzeitig auch als Rechtsschutzpolice im Einsatz, weil sie hilft, unberechtigte Ansprüche abzuwenden.

(ddp)

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Gutachter Wagner, Leipzig

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