Bauen in Eisleben
Im Sachgebiet Stadtplanung / -sanierung erhalten Sie planungs- und sanierungsrechtliche Auskünfte zu Bauvorhaben. Dazu kann Einsicht in die in Bearbeitung befindlichen und bestätigten Flächennutzungs- und Bebauungspläne genommen werden. Auch der Erhalt von Kopien ist möglich.
Das Sachgebiet Stadtplanung / -sanierung betreut Bauwillige im Rahmen von Vorbescheids- bzw. Bauanträgen, sanierungsrechtlichen Genehmigungen, Genehmigungen nach der örtlichen Bauvorschrift einschließlich Fragen zum Stadtumbau Ost. Die erforderlichen Formulare können im Bereich Rathaus/Formulare abgerufen werden.
Wo sich ein geplantes Vorhaben im Stadtgebiet befindet, kann in den Geltungsbereichen der Sanierungs-, Gestaltungs- und Stadtumbau-Gebiete eingesehen werden.
Mögliche, sofort bebaubare Wohnungsbaustandorte in der Lutherstadt Eisleben:
– „Am Friedrichsberg“ (Bebauungsplan Nr. 4)
– „Am Teich in Helfta“ (Bebauungsplan Nr. 6)
– „Am Stadtbad“ (Bebauungsplan Nr. 12)
– „An der Landwehr“ (Bebauungsplan Nr. 13)
– Bauflächen im Stadtumbaugebiet “Altstadt“:
– Rammtorstraße 13 – 16, ca. 700 m²
– Lutherstraße 6
– Lutherstraße 7, ca. 490 m²
– Klosterstraße 17, ca. 120 m²
– Klippe 22
– Klippe 22 a, ca. 230 m²
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben Fachbereich 3 Kommunalentwicklung / Bau Sachgebiet Stadtplanung / -sanierung Markt 1 (Sitz Klosterstraße 23) 06295 Lutherstadt Eisleben Tel.: 03475- 655731Flächenangebote sind außerdem abzurufen unter „Verkaufsangebote vom Sachgebiet Liegenschaften“.
Freie bebaubare Gewerbe- und Industrieflächen sind ersichtlich unter dem Bereich Wirtschaft/Gewerbegebiete.
Auskünfte zum Planungsrecht für diese Flächen erteilt ebenfalls der Fachbereich 4.