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Archiv

Tag: Immobilien – Wissen und Daten

KfW-Programm Energieeffizient Sanieren im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes

Die Bundesregierung fördert zum einen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die den CO2-Ausstoß verringern und Energie einsparen. Haus- und Wohnungseigentümer werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW Bankengruppe durch die Förderprogramme “Energieeffizient Sanieren” mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bei der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen unterstützt.

Der Neubau hoch energieeffizienter Wohngebäude wird ebenfalls gefördert: Die Programmfamilie “Energieeffizient Bauen” bietet Bauherren zinsgünstige Kredite zur Finanzierung ihres Neubaus…

viaBMVBS: KfW-Programm Energieeffizient Sanieren im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes.

Stadt Nossen: Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Siedlung Eulatal“

zum Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Siedlung Eulatal“. Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2010 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss (Beschluss- Nr. 81-07/10) zum Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Siedlung Eulatal“ in der Fassung vom März 2010 gefasst.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung und Umweltbericht findet in der Zeit vom 12.04.2010 bis einschließlich 12.05.2010 in der Stadtverwaltung Nossen, Zimmer 5, Markt 31, 01683 Nossen, während der Dienstzeiten, statt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Nossen, 12.03.2010

Uwe Anke, Bürgermeister

viaErneute Öffentliche Auslegung – Stadt Nossen in Sachsen.

Coswiger Mietspiegel

Der Mietspiegel stellt eine vorgesehene Möglichkeit (BGB § 558 c) für die Ermittlung der ortsüblichen Miete dar. Die erstellte Mietspiegeltabelle ist eine Übersicht der in Coswig üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Baualter, Beschaffenheit und Modernisierungsgraden. Diese Mietpreise werden kurz “ortsübliche Vergleichsmiete” genannt.

Mietspiegel Stadt Coswig.

Vorschriften zu Traufhöhe, Dachneigung und Fassadenfarbe

Ob sich die Familie später im eigenen Heim wohlfühlt, hängt ganz wesentlich von der Wahl des richtigen Grundstücks ab.

Umso wichtiger ist es, viel Sorgfalt auf die Grundstückssuche zu legen. Bevor es losgeht, sollten die wichtigsten Prioritäten geklärt sein. Dazu zählen die gewünschte Größe der Wohnfläche und des Grundstücks sowie der Finanzierungsrahmen. Ganz wichtig ist die Wahl des Standortes. Das Grundstück kann noch so idyllisch gelegen sein. Wenn die Kinder nicht ohne fremde Hilfe zu Schule kommen oder die Arbeitsstätte der Eltern kilometerweit entfernt ist, währt die Freude daran nicht lange. Auch die Infrastruktur muss passen. Einkaufsmöglichkeiten, Arzt, Sport- und Freizeiteinrichtungen sollten unkompliziert erreichbar sein.

Informationen über freie Grundstücke gibt es bei den Bauämtern der Gemeinden, bei Bauträgern, Erschließungsgesellschaften und Landesentwicklungsgesellschaften. Auch in Zeitungen und auf einschlägigen Internetportalen können Bauherren fündig werden, ebenso wie bei Banken und Sparkassen.

Einen guten Überblick über Angebote in ihrer Region haben in der Regel Immobilienmakler. Die kosten Geld. Eine Investition in solche professionellen Dienstleister kann sich aber lohnen, denn sie wissen aus Erfahrung, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten. So verbergen sich beispielsweise in Teilungserklärungen oder Sondernutzungsrechten mitunter komplizierte Sachverhalte, die teure Rechtsstreits nach sich ziehen können.

Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte nicht nur nach Aussicht und Lage entscheiden, sondern auch prüfen, was er auf dem Areal überhaupt bauen darf. Nicht jedes Traumgrundstück lässt sich nach Belieben nutzen. VPB-Experte Mattis beobachtet, dass jungen Familien jetzt oft Grundstücke mit Nachkriegshäusern zum Abbruch angeboten werden. Die sind aber meist zu groß und zu teuer und müssen deshalb geteilt werden. “Wer ein solches Grundstück ins Auge fasst, sollte zunächst prüfen, ob er den Altbau abbrechen, das Terrain teilen und dort anschließend mit ein oder zwei Partnern gemeinsam mehrere Häuser neu bauen darf “, betont er. Der erste Weg führe deshalb immer zum zuständigen Bauamt. Nur dort könne geklärt werden, was baurechtlich möglich ist und was nicht. “Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für dieses Gebiet werfen”, rät Mattis.

Die sogenannten B-Pläne sind jedermann zugänglich. Sie zeigen, ob das betreffende Grundstück überhaupt geteilt und mit mehreren Häusern bebaut werden darf. Aus dem Bebauungsplan lassen sich auch alle für den Neubau wichtigen Details herauslesen, angefangen von der Art der Bebauung, über Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, über Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, bis hin zur Firstrichtung und Traufhöhe des neuen Hauses. Manchmal regelt er auch, wie die Einfriedung auszusehen hat. Gelegentlich wird er durch eine Gestaltungssatzung ergänzt, die unter Umständen sogar Dachfarben oder ähnliches festlegt.

Bevor die endgültige Kaufentscheidung getroffen wird, sollten sich Bauherren das Grundstück mehrmals, an verschiedenen Wochentagen und zu wechselnden Tageszeiten ansehen. Nur so können sie sich ein realistisches Bild machen, ob es eventuell Belästigungen durch Verkehr oder Gewerbeansiedlungen gibt. Zu prüfen ist auch, wie sich die Lage des Grundstücks auf die Planung des Hauses auswirkt. Wenn zum Beispiel die Sonneneinstrahlung beeinträchtigt ist, macht eine Solaranlage keinen Sinn.

Es kann sich lohnen, vor dem Erwerb des Grundstücks ein Bodengutachten in Auftrag zu geben. Denn daraus ergeben sich Konsequenzen für die Bauplanung. Ein hoher Grundwasserspiegel hat zum Beispiel Einfluss auf die Abdichtung des Kellers. Auf einem felsigen Boden lässt sich unter Umständen gar kein Keller errichten. Und die Tragfähigkeit des Baugrunds hat Einfluss auf die Größe der Fundamente und damit auf die Baukosten.

Generell empfiehlt sich der Kauf eines bereits erschlossenen Grundstücks. Das spart Kosten für den Ausbau der Straße und für die Hausanschlüsse von Wasser, Abwasser und Strom.

(ddp)

viaVorschriften zu Traufhöhe, Dachneigung und Fassadenfarbe.

Steuerfalle bei umfassenden Umbauten

Investitionen in eine Immobilie oder Wohung für einen besseren Vermietungserfolg sind als Erhaltungsaufwand in der Regel sofort steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist aber, dass sie nicht mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes betragen. Andernfalls müssen sie gemeinsam mit den Anschaffungskosten über die Abschreibungsdauer des Gebäudes abgesetzt werden.

Nach dem Einkommenssteuergesetz bleiben bei der Ermittlung der 15 Prozent-Grenze “Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen” außer Betracht. Diese für gewöhnlich anfallenden Arbeiten sind vor allem die regelmäßig erforderlichen Schönheitsreparaturenetwa beispielsweise Tapezieren oder Malern.

Diese Regelung gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs allerdings nicht, wenn die Schönheitsreparaturen zusammen mit anderen Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Fallen diese Arbeiten in den ersten drei Jahren im Zusammenhang mit umfassenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an, müssen die Kosten abgeschrieben werden, wen insgesamt die 15-Prozent-Grenze überschritten wird. Die Bundesrichter begründen das damit, dass es sich um eine einheitliche Baumaßnahme handelt und die einzelnen Arbeiten nicht separat betrachtet werden können.

(AZ: IX R 20/08)

(ddp)

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Photovoltaikmodule bieten gute Leistung

Bauherren, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten, müssen sich über deren Qualität kaum Gedanken machen. Einem aktuellen Test des Verbrauchermagazins “Öko-Test” April-Ausgabe zufolge ist die Leistung der meisten im Handel erhältlichen Modelle gut bis sehr gut. Anlass zur Kritik gaben jedoch die Garantiebedingungen.

Getestet wurden den Angaben zufolge 15 Photovoltaikmodule mit monokristallinen und polykristallinen Zellen. Die Laborergebnisse hätten gezeigt, dass die Module bei Standardtestbedingungen bis auf eine Ausnahme mehr oder weniger die von den Herstellern versprochene Leistung erbringen. Unterschiede in der Qualität hätten sich jedoch bei schwacher Einstrahlung gezeigt: Bei vier Produkten sei die Leistung dann stärker abgefallen als bei den anderen – konkret um bis zu 19 Prozent.Die gleiche Situation habe sich ergeben, wenn sich die Module, etwa im Hochsommer, stark erhitzen. Auch hier hätten die Tester bei vier Produkten einen stärkeren Leistungsabfall verzeichnet. Anlass zur Kritik hätten zudem sieben Module gegeben, die bei Aufnahmen mit einer Elektrolumineszenz- und einer Thermografiekamera kleine Auffälligkeiten wie feine Risse gezeigt hätten.Im Garantiefall müssen Käufer laut “Öko-Test” jedoch viel Geduld zeigen. Die Hersteller gewährten zwar lange Leistungsgarantien, doch auf dem Weg zum Anspruch müsse der Kunde teilweise mit großen Hindernissen rechnen. So müsse bei einigen Herstellern die Mängelanzeige mit einem Messprotokoll eines anerkannten Sachverständigen oder Instituts untermauert werden, das der Kunde selbst bezahlen müsse. Zudem gebe es keine Absicherung gegen die Insolvenz eines Herstellers. ddp

viaPhotovoltaikmodule bieten gute Leistung.

Bausparverträge sind übertragbar

Manchmal ändern sich im Leben die Ziele und damit auch die Planung der Finanzen. Wer seinen Bausparvertrag dann nicht mehr benötigt, kann ihn auch übertragen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.

Voraussetzung für eine Zustimmung ist, dass die übernehmende Person genügend Geld für die weiteren Einzahlungen besitzt. Neben dem Bonitätsnachweis ist eine weitere Bedingung, dass es sich um Angehörige handelt. Dazu zählen etwa Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf andere Personen zu. Die Bausparkassen können aber eigene Regeln hierzu festlegen. Deshalb sollte man sich für eine Übertragung von der Bausparkasse beraten lassen.

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grüner Strom vom Dach – Photovoltaikanlagen

Sicherheit für das Dachkraftwerk

Auch wenn die Förderung des nachhaltig erzeugten Stroms über Photovoltaikanlagen zurückgefahren werden wird, haben die Anlagen nichts an Reiz verloren. Der grüne Strom vom eigenen Dach sichert einen schönen Nebenverdienst. Viele Betreiber der kleinen Kraftwerke auf dem Dach denken allerdings nicht an den richtigen Versicherungsschutz für die Anlagen.

Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Schneebelastung und Blitzschläge können die Anlage beschädigen oder gar zerstören. Darüber hinaus können Tiere Kabel anknabbern und für massive Schäden sorgen, die sogar einen kompletten Austausch der gesamten Verkabelung erforderlich machen können. Und nicht zuletzt drohen Schäden durch Diebstahl oder Vandalismus.

Die Photovoltaikversicherung schützt gegen alle Risiken, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise Schäden, die vorsätzlich verursacht worden sind, die als Garantiefall laufen oder die auf Verschleiß und bereits vorhandene Mängel zurückzuführen sind.

Geschützt sind mit der Police aber nicht nur Photovoltaikmodule und weitere Anlagenteile, sondern auch Montage, Gerüst- sowie Installationskosten sowie Ertragsausfälle und erbrachte Eigenleistungen.

Der Ertragsausfall wird in aller Regel mit einer Pauschalsumme abgegolten, die sich an der Leistungsfähigkeit der Anlage orientiert. Wichtig ist, dass der Versicherer im Schadenfall – ohne Abzüge – die Wiederbeschaffungskosten für aktuelle Geräte ersetzt, wenn die ursprünglich eingebaute Anlage aufgrund des technologischen Fortschritts in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann.

Die meisten Photovoltaikversicherungen sehen im Schadensfall eine Selbstbeteiligung vor. Bis zu einer Höhe von 300 Euro ist das unproblematisch, eine höhere Selbstbeteiligung kann den Versicherungsschutz dagegen aushöhlen. Erhältlich sind die Versicherungen ab einem Jahresbeitrag ab 50 Euro.

Doch nicht nur die Anlage muss abgesichert sein. Wichtig ist auch ein Haftpflichtschutz, falls durch die Anlage jemand zu Schaden kommt. Dabei sollte zunächst geklärt werden, ob die private Haftpflicht das Risiko der Photovoltaikanlage umfasst. Ist das – wie bei gewerblichen Anlagen – nicht der Fall, ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung erforderlich. Damit wird das Risiko abgedeckt, dass die Anlage etwa durch herabfallende Teile Passanten verletzt oder Sachen beschädigt.

Zudem wird das Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers abgedeckt, genauso wie Ersatzansprüche bei Umweltschäden, wenn beispielsweise die Anlage Feuer fängt. In diesem Zusammenhang ist die Haftpflichtversicherung gleichzeitig auch als Rechtsschutzpolice im Einsatz, weil sie hilft, unberechtigte Ansprüche abzuwenden.

(ddp)

www.Gutachter-Wagner.de

Gutachter Wagner, Leipzig

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