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Archiv

Tag: Förderfibel

1. Förderpriorität im Industrie- und Gewerbegebiet Nord in Torgau

Das an der Bundesstraße B182 gelegene Gewerbegebiet Nord genießt erste Förderpriorität. Die Kaufpreise für förderfähiges Gewerbe nach GA betragen 6 Euro pro qm.
Die voll erschlossenen Flächen werden in Größen ab 1000 qm parzelliert. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das Gebiet ist vorhanden.

Ansprechpartner ist:

Stadtverwaltung Torgau
Wirtschaftsförderung/
Grundvermögen
Frau Schwarz
Markt 1, 04860 Torgau
Telefon: 03421/748 330

viaIndustrie- und Gewerbegebiet Nord.

kommunale Eigenheimzulage in Groitzsch

Um Zuzugswilligen die Entscheidung zu erleichtern, wartet Groitzsch mit einer Besonderheit auf: Jede Familie mit Kindern bis zum 16. Lebensjahr erhält auf Antrag bei der Erstbeschaffung von selbst genutztem Wohneigentum in der Stadt Groitzsch einschließlich aller Ortsteile eine kommunale Eigenheimzulage.

In den zahlreichen Wohnbaulandflächen zu moderaten Preisen sind noch Möglichkeiten zur dauerhaften Ansiedlung gegeben.

Stadtverwaltung Groitzsch
Markt 1
04539 Groitzsch
Herr Schmidt: 034296 45160 oder
Herr Kühnel: 034296 45164

viaStadt Groitzsch – Perle im Leipziger Neuseen Land – Eigenheimzulage.

Villengrundstück mit Parkgelände in Chemnitz

Die Stadt Chemnitz verkauft gegen Gebot ein Villengrundstück mit Parkgelände (Kulturdenkmal)

an der Annaberger Straße 367

Grundstück:
Annaberger Straße 367
Flurstücke 523 (Teilfläche), 523 a und 538/3, Gemarkung Altchemnitz
Eigentümer: Stadt Chemnitz

Lage:
Die Grundstücke liegen im südlichen Stadtgebiet von Chemnitz im Stadtteil Altchemnitz. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 6 km. Die Verkehrsanbindung ist durch die unmittelbare Lage an der Annaberger Straße (B 95) sowie den Südverbund sehr gut gewährleistet. In der näheren Umgebung befinden sich das Altchemnitz-Center und der Stadtpark.

Ihr Kaufpreisangebot senden Sie bitte an:
Stadt Chemnitz,
Liegenschaftsamt,
Annaberger Straße 89,
09120 Chemnitz

viaVeräußerung Immobilien / Liegenschaften der Stadt Chemnitz – Stadt Chemnitz – Stadt der Moderne.

EU und Freistaat unterstützen Abbruch und Urbarmachung auf ehemaligem Kasernengelände in Wurzen

Wurzen

Wurzen - GNU-Lizenz, Urheber: Grombo

Seit dem 6. April 2010 finden auf dem ehemaligen Kasernengelände im Norden der Stadt Abbruch- und Rekultivierungsarbeiten statt. Es werden mithilfe von Fördermitteln der Europäischen Gemeinschaft und des Freistaates Sachsen zunächst verbliebene alte Kasernengebäude abgebrochen. Danach unterstützt die EU und der Freistaat die notwendigen landschaftspflegerischen Arbeiten zur Wiederurbarmachung großer Bereiche des alten Kasernengeländes ebenfalls mit Fördermitteln. Einzelheiten zu den geschilderten Maßnahmen können im Fachbereich Service und Bauwesen der Stadtverwaltung Wurzen erfragt werden.

Telefon 03425/85 60 170 oder tbauamt@wurzen.de

Stadt Wurzen.

Broschüre: Energieausweis für Gebäude – nach Energieeinsparverordnung EnEV

Deckblatt der Broschüre - Link zu einer vergrößerten Bildansicht in einem neuen Browserfenster
Die Broschüre “Energieausweis für Gebäude” informiert Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter über die Auswirkungen der Einführung des Energieausweises und beantwortet zahlreiche Fragen: Was ist ein Energieausweis, wozu brauche ich ihn und wann wird er benötigt? Worauf ist beim Energieausweis zu achten und wie wird er ausgestellt? Was muss bei Neubau oder Sanierungen beachtet werden, damit die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt sind? Hinweise auf Fördermöglichkeiten bei Investitionen in energetische Gebäudesanierungen runden das Angebot ab.

BMVBS: Broschüre: Energieausweis für Gebäude – nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009).

Quartiersentwicklung Domviertel/ Europäisches Romanik Zentrum

Dieses Projekt umfasst den Bereich Domstraße, Dompropstei und wird vor allem in Zusammenarbeit mit dem Domstift entwickelt. Hier soll hauptsächlich ein Quartier für qualitativ hochwertiges Wohnen (Komfortwohnungen) geschaffen werden.

Auf der einen Seite gibt es Leerstand an Wohnraum, der nach und nach beseitigt wird, auf der anderen Seite fehlen bestimmte Wohnangebote oder sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden, z. B. im Bereich studentisches Wohnen, seniorengerechtes Wohnen, behindertengerechtes Wohnen, Komfortwohnungen.

weiterlesen: Merseburg.de – Das virtuelle Stadtmagazin der Stadt Merseburg: Projekte.

Waldheim – im Gewerbegebiet Richtzenhain Süd können noch Grundtücke erworben werden


Fläche:

55 ha brutto
46 ha netto
Das Gewerbegebiet ist geteilt in einen Nord- und Süd-Teil.

Verkehrslage:

Das Gewerbegebiet befindet sich im Bereich des westlichen Stadtrandes von Waldheim und wird von der Neutrassierung der Ortsdurchfahrt (Umgehungsstraße) angeschlossen.

Entfernungen:

BAB 4 Dresden-Eisenach ca. 10 km
BAB 14 Leipzig-Dresden ca. 15 km
siehe auch geografische Lage auf Seite Stadtinfo

Erschließung:

vollerschlossen
Wasserversorgung durch zentrales Trinkwassersystem
Abwasserentsorgung durch Trennsystem
Elt- und Gasversorgung vorhanden

Waldheim – Gewerbegebiet.

Förderung für Bauherren wird auch rückwirkend gewährt

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können auch rückwirkend beantragt werden. Darauf weist die BHW-Bausparkasse hin. Wer vorhat, Wohneigentum zu kaufen oder zu erwerben und dafür in einen Bausparvertrag einzahlt, den fördert der Staat bereits in der Ansparphase mit einer Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent, maximal aber in Höhe von 45,06 Euro bei Ledigen und 90,11 Euro bei Ehepaaren.

Die Wohnungsbauprämie bekommen alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die mindestens 50 Euro im Kalenderjahr in einen Bausparvertrag investiert haben und deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Grenze liegt bei Ledigen bei 25 600 Euro pro Jahr und bei Ehepaaren bei 51 200 Euro pro Jahr.

BHW-Experte Steffen Zwer rät allen Bausparern, die Höhe ihres zu versteuernden Einkommens genauestens zu prüfen. Viele hätten Anspruch auf die Prämie, ohne es zu wissen. Denn das zu versteuernde Einkommen entspreche nicht dem Bruttoeinkommen, sondern könne dank möglicher Freibeträge und abzugsfähiger Aufwendungen erheblich darunter liegen. Die Wohnungsbauprämie kann zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Zusätzlich kann die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, und das sogar vier Jahre rückwirkend. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, die im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen gewährt wird, ist nicht an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen bei Singles 17 900 Euro und bei Ehepaaren 35 800 Euro nicht überschreiten.

(ddp)

viaFörderung für Bauherren wird auch rückwirkend gewährt.