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Archiv

Kategorie: Sachsen

Die Stadt Bad Lausick verkauft den ehem. Seniorentreff in der Straße der Einheit

Ausgeschrieben wird die Liegenschaft von der Stadt Bad Lausick als Eigentümer. Ein Gutachten kann bei der Stadtverwaltung eingesehen werden. Ansprechpartner ist Frau Luft unter Telefon: 034345-70120


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Stadt Bad Lausick
Liegenschaftswesen
Markt 1
04651 Bad Lausick

Flurstück 233/4 der Gemarkung Bad Lausick.

Flächennutzungspläne und Luftbildkarten von Zwickau

Im Geodatenportal der Stadt Zwickau können Flächennutzungspläne sowie Luftbildkarten mit Hochwasserstand von 1954 und 2002 online eingesehen werden. Ferner ist der amtliche Stadtplan mit zahlreichen Informationen zu Bauleitplanung, ÖPNV, Kitas, Parkplätzen und Sportanlagen direkt abrufbar.

Stadt Zwickau.

Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Freiberg erarbeitet

Freiberg Logo

Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels beruht nach § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf anerkannt wissenschaftlichen Methoden der Statistik. Die wissenschaftliche Begleitung des Arbeitskreises zur Erarbeitung des Mietspiegels erfolgte durch das “Institut für Qualitätssicherung von Stoffsystemen” (IQS Freiberg e.V.), ein An-Institut der TU Bergakademie Freiberg.

Der Mietspiegel kostet 5,00 € und ist erhältlich:

im Sachgebiet Wohnungswesen, Borngasse 6, 09599 Freiberg,
Bürgerbüro Telefon: 03731 273 161

via http://www.freiberg.de

kommunale Eigenheimzulage in Groitzsch

Um Zuzugswilligen die Entscheidung zu erleichtern, wartet Groitzsch mit einer Besonderheit auf: Jede Familie mit Kindern bis zum 16. Lebensjahr erhält auf Antrag bei der Erstbeschaffung von selbst genutztem Wohneigentum in der Stadt Groitzsch einschließlich aller Ortsteile eine kommunale Eigenheimzulage.

In den zahlreichen Wohnbaulandflächen zu moderaten Preisen sind noch Möglichkeiten zur dauerhaften Ansiedlung gegeben.

Stadtverwaltung Groitzsch
Markt 1
04539 Groitzsch
Herr Schmidt: 034296 45160 oder
Herr Kühnel: 034296 45164

viaStadt Groitzsch – Perle im Leipziger Neuseen Land – Eigenheimzulage.

Information zu Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Eilenburg „Altstadtkern“

GNU-Lizenz, Urheber: Joeb07

GNU-Lizenz, Urheber: Joeb07

Mehrmals war der Presse zu entnehmen, dass jetzt auch in anderen Städten und Gemeinden die Erhebung von Ausgleichbeträgen Thema ist.
Jeder Eigentümer im Sanierungsgebiet muss nach Aufhebung der Sanierungssatzung  einen Ausgleichsbetrag bezahlen. Dies regelt der § 154 des Baugesetzbuches. Der Ausgleichsbetrag entspricht der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes eines Grundstücks. Der Ausgleichsbetrag wird durch die Stadt per Bescheid erhoben. Er kann aber auch vor Abschluss der Sanierung endgültig abgelöst werden.
In Eilenburg haben fast 60 Prozent der Eigentümer im Sanierungsgebiet eine Ablösevereinbarung abgeschlossen. Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt 290.000 Euro wurden bezahlt, die wieder in die Sanierung geflossen sind. Die Ablösung hat den Vorteil, dass verschiedene Abschläge berücksichtigt werden können. In Eilenburg sind es der Wartezeit- und Risikoabschlag. Außerdem wird ein Verfahrensnachlass gewährt. Aufgrund dieser Abschläge kann sich der Ablösebetrag um bis zu 40 Prozent reduzieren. Die Ablösung kann auch in Raten, unter Berücksichtigung der nach dem Baugesetzbuch zu erhebenden Zinsen, gezahlt werden.

Auskunft erhalten die Eigentümer im Rathaus beim Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (Frau Wischnewski, Tel. 652 197).

Sanierung der Eilenburger Altstadt: Eilenburg – Muldestadt mit grünem Herzen.

Broschüre:  Mietspiegel der Stadt Chemnitz

Chemnitzer Mietspiegel kann nun kostenlos heruntergeladen werden

Der “Qualifizierte Mietspiegel” wurde durch die Stadt Chemnitz, Amt für Organisation und Informationsverarbeitung, und einer vom Stadtrat der Stadt Chemnitz berufenen Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Firma Chempirica – Markt- und Meinungsforschung Michael Urban und Ulrich Weiser GbR erstellt.

Der “Qualifizierte Mietspiegel” wurde von den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt.

Herausgeber:
Stadt Chemnitz, Amt für Organisation und Information

Bezug:
Stadt Chemnitz
Amt für Organisation und Informationsverarbeitung
Abteilung Statistik und Wahlen
09106 Chemnitz
Sitz: Rathaus, Markt 1
Tel.: 0371 488-7473
Fax: 0371 488-1898

postalische Zusendung:
5 EUR zuzüglich Porto

ebenfalls erhältlich in Bürgerservicestellen,
im Moritzhof (Bahnhofstraße 53),
im Technischen Rathaus (Annaberger Straße 93)

Preis:
Download kostenlos, Sonstiger Bezug 5,- EUR

Broschüren – Stadt Chemnitz – Stadt der Moderne.

Waldheim – im Gewerbegebiet Richtzenhain Süd können noch Grundtücke erworben werden


Fläche:

55 ha brutto
46 ha netto
Das Gewerbegebiet ist geteilt in einen Nord- und Süd-Teil.

Verkehrslage:

Das Gewerbegebiet befindet sich im Bereich des westlichen Stadtrandes von Waldheim und wird von der Neutrassierung der Ortsdurchfahrt (Umgehungsstraße) angeschlossen.

Entfernungen:

BAB 4 Dresden-Eisenach ca. 10 km
BAB 14 Leipzig-Dresden ca. 15 km
siehe auch geografische Lage auf Seite Stadtinfo

Erschließung:

vollerschlossen
Wasserversorgung durch zentrales Trinkwassersystem
Abwasserentsorgung durch Trennsystem
Elt- und Gasversorgung vorhanden

Waldheim – Gewerbegebiet.

Stadt Nossen: Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Siedlung Eulatal“

zum Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Siedlung Eulatal“. Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2010 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss (Beschluss- Nr. 81-07/10) zum Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Siedlung Eulatal“ in der Fassung vom März 2010 gefasst.

Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung und Umweltbericht findet in der Zeit vom 12.04.2010 bis einschließlich 12.05.2010 in der Stadtverwaltung Nossen, Zimmer 5, Markt 31, 01683 Nossen, während der Dienstzeiten, statt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Nossen, 12.03.2010

Uwe Anke, Bürgermeister

viaErneute Öffentliche Auslegung – Stadt Nossen in Sachsen.