Bußgeld droht bei fehlendem Energieausweis

Ab dem 01. Mai 2015 droht ein empfindliches Bußgeld bei Immobilienangeboten ohne den vorgeschiebenen Energieausweis

 

energieausweis_bedarfsausweis

Bereits in der Immobilienanzeige zum Verkauf oder Vermietung eines Objektes muss nun verpflichtend der Energiekennwert angegeben werden. Das Gestze Energieeinsparverordnung  EnEV 2014 ist dabei eindeutig und bei Zuwiederhandlung drohen erhebliche Bußgelder bis 15.000 Euro.

Bei Wohnhäusern bis Baujahr 1978 und mit bis zu vier Wohnungen ist meist der sogenannte Bedarfsausweis vorgeschrieben. Für Neubauobjekte besteht grundsätzlich die Pflich zur Erstellung eines Bedarfsausweises.

Für Standartobjekte ist mit Kosten ab 350 Euro für den Energieausweis als Bedarfsausweis zu rechnen.

 

Siehe auch:  Energieausweis mit höchster Aussagekraft und Akzeptanz der Bedarfsausweis nach EnEV 2014

 

Tipp:

Energieausweise nach EnEV 2014 für Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thürigen und Sachsen-Anhalt  –  Terminvereinbarung unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 – 858 0000