kein Mietmangel
Sind sich beide Mietvertragsparteien bei Vertragsabschluss über den Zustand einer Wohnung einig, so kann nachträglich kein Mietmangel geltend gemacht werden. […]
Sind sich beide Mietvertragsparteien bei Vertragsabschluss über den Zustand einer Wohnung einig, so kann nachträglich kein Mietmangel geltend gemacht werden. […]