Bundesgerichtshof zu Mietmangel
Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung [ VIII ZR 155/11 ] Mietminderung bei erheblichen Belästigungen […]
Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung [ VIII ZR 155/11 ] Mietminderung bei erheblichen Belästigungen […]
Sind sich beide Mietvertragsparteien bei Vertragsabschluss über den Zustand einer Wohnung einig, so kann nachträglich kein Mietmangel geltend gemacht werden.