Bußgeld droht bei fehlendem Energieausweis

Ab dem 01. Mai 2015 droht ein empfindliches Bußgeld bei Immobilienangeboten ohne den vorgeschiebenen Energieausweis   Bereits in der Immobilienanzeige zum Verkauf oder Vermietung eines Objektes muss nun verpflichtend der Energiekennwert angegeben werden. Das Gestze Energieeinsparverordnung  EnEV 2014 ist dabei eindeutig und bei Zuwiederhandlung drohen erhebliche Bußgelder bis 15.000 Euro. Bei Wohnhäusern bis Baujahr 1978 weiterlesen…