Stadt Eilenburg informiert zu Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet

Information zu Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Eilenburg „Altstadtkern“ Mehrmals war der Presse zu entnehmen, dass jetzt auch in anderen Städten und Gemeinden die Erhebung von Ausgleichbeträgen Thema ist. Jeder Eigentümer im Sanierungsgebiet muss nach Aufhebung der Sanierungssatzung  einen Ausgleichsbetrag bezahlen. Dies regelt der § 154 des Baugesetzbuches. Der Ausgleichsbetrag entspricht der durch die Sanierung bedingten Erhöhung weiterlesen…