Strengere Schadstoffgrenzen für Kamine und Kachelöfen

Strengere Schadstoffgrenzen für Kamine und Kachelöfen

Kamine und Kachelöfen verbreiten Gemütlichkeit, stoßen aber oft große Mengen an Schadstoffen aus. Künftig soll das anders werden: Ab 22. März gelten für sogenannte Festbrennstoff-Feuerungsanlagen, also Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine neue Regelungen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet.© ddpDie neuen Grenzwerte gelten zunächst für neue Öfen und werden zum 31. Dezember 2014 noch einmal verschärft. Die Anforderungen sind nach Angaben der Verbraucherschützer im Rahmen der Typprüfungen nachzuweisen, für die der Hersteller verantwortlich ist. Offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden, sind demzufolge von der Regel ausgenommen.Für Anlagen, die vor dem 22. März 2010 installiert wurden, gilt laut Verbraucherzentrale Sachsen eine Übergangsregelung: Sie dürfen weiter betrieben werden, wenn der Staubgrenzwert von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und ein Kohlenmonoxidgrenzwert von 4 Gramm pro Kubikmeter eingehalten werden. Ein Nachweis über die Einhaltung muss allerdings erst bis 31. Dezember 2013 erbracht werden, entweder über eine Herstellerbescheinigung oder per Messung durch einen Schornsteinfeger.

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