Novellierung der Wertermittlungsverordnung ImmoWertV

Novellierung der Wertermittlungsverordnung

Die seit nunmehr 20 Jahren fast vollständig unverändert bestehende Wertermittlungsverordnung soll novelliert werden. Hintergrund dafür ist, dass sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt in der Zwischenzeit durch neue stadtentwicklungs- und allgemeinpolitische Rahmenbedingungen wie z.B. Stadtumbau sowie den demographischen und wirtschaftlichen Wandel tiefgreifend verändert haben. Auch die zunehmende Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und vor allem die stärkere Kapitalmarktorientierung der immobilienwirtschaftlichen Akteure beeinflusst das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt immer mehr und führt zu gestiegenen Anforderungen an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Grundstücksbewertungen.Die Bundesregierung hatte deshalb bereits 2009 eine neue Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV vorgelegt Kabinettbeschluss vom 1. April 2009, BR-Drs. 296/09. Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner Sitzung am 15. Mai 2009 allerdings mit Maßgaben zugestimmt, denen die Bundesregierung nicht in vollem Umfang zustimmen konnte.Die am 24. März 2010 vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung der ImmoWertV berücksichtigt weitgehend die Forderungen des Bundesrats und wurde mit den Ländern erörtert. Sie bedarf indes noch der Zustimmung des Bundesrats.Nebenstehende Anlage enthält den Text der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung.Mit der Veröffentlichung im Internet soll die interessierte Fachöffentlichkeit über den aktuellen Stand informiert werden.

ImmoWertV als PDF

viaBMVBS: Novellierung der Wertermittlungsverordnung.