Eine schon seit Jahrzehnten existierende ungenehmigte Nutzung gerät in den Fokus der Bauaufsicht
Laut dem VG Saarland 02.07.2010 – 5 L 491/10 muss das bauaufsichtliche Verbot der Fortführung einer ungenehmigten Nutzung mit einer Frist verbunden werden. Bei längerer unbeanstandeter Existenz der Nu…