ungenehmigte Nutzung

Eine schon seit Jahrzehnten existierende ungenehmigte Nutzung gerät in den Fokus der Bauaufsicht

Bauaufsichtliches Nutzungsverbot muss mit einer Frist versehen werden – DETAIL.de – Aktuell – aktuelle Meldungen zum Baurecht und der Rechtssprechung im Bauwesen

Laut dem VG Saarland 02.07.2010 – 5 L 491/10 muss das bauaufsichtliche Verbot der Fortführung einer ungenehmigten Nutzung mit einer Frist verbunden werden. Bei längerer unbeanstandeter Existenz der Nu…

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