Stadt Eilenburg informiert zu Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet

Information zu Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Eilenburg „Altstadtkern“

GNU-Lizenz, Urheber: Joeb07
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Mehrmals war der Presse zu entnehmen, dass jetzt auch in anderen Städten und Gemeinden die Erhebung von Ausgleichbeträgen Thema ist.
Jeder Eigentümer im Sanierungsgebiet muss nach Aufhebung der Sanierungssatzung  einen Ausgleichsbetrag bezahlen. Dies regelt der § 154 des Baugesetzbuches. Der Ausgleichsbetrag entspricht der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes eines Grundstücks. Der Ausgleichsbetrag wird durch die Stadt per Bescheid erhoben. Er kann aber auch vor Abschluss der Sanierung endgültig abgelöst werden.
In Eilenburg haben fast 60 Prozent der Eigentümer im Sanierungsgebiet eine Ablösevereinbarung abgeschlossen. Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt 290.000 Euro wurden bezahlt, die wieder in die Sanierung geflossen sind. Die Ablösung hat den Vorteil, dass verschiedene Abschläge berücksichtigt werden können. In Eilenburg sind es der Wartezeit- und Risikoabschlag. Außerdem wird ein Verfahrensnachlass gewährt. Aufgrund dieser Abschläge kann sich der Ablösebetrag um bis zu 40 Prozent reduzieren. Die Ablösung kann auch in Raten, unter Berücksichtigung der nach dem Baugesetzbuch zu erhebenden Zinsen, gezahlt werden.

Auskunft erhalten die Eigentümer im Rathaus beim Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (Frau Wischnewski, Tel. 652 197).

Sanierung der Eilenburger Altstadt: Eilenburg – Muldestadt mit grünem Herzen.

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