Coswiger Mietspiegel
Der Mietspiegel stellt eine vorgesehene Möglichkeit (BGB § 558 c) für die Ermittlung der ortsüblichen Miete dar. Die erstellte Mietspiegeltabelle ist eine Übersicht der in Coswig üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Baualter, Beschaffenheit und Modernisierungsgraden. Diese Mietpreise werden kurz „ortsübliche Vergleichsmiete“ genannt.