Bodenrichtwert
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Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterausschüssen geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Es ist von großer Bedeutung den Bodenwert eines Grundstücks mittels sachverständiger Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Die Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert können durchaus erhebliche Wertabweichungen erzeugen.