Bundesgerichtshof zu Mietmangel

Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung [ VIII ZR 155/11 ] Mietminderung bei erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz von Touristen zulässig Kommt es in einem Mehrfamilienhaus, in dem einige Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden, zu erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schmutz seitens der dort vorübergehend wohnenden Touristen…

kein Mietmangel

Sind sich beide Mietvertragsparteien bei Vertragsabschluss über den Zustand einer Wohnung einig, so kann nachträglich kein Mietmangel geltend gemacht werden. Wohnung direkt am Rhein: Kein Mietminderungsanspruch aufgrund von Belästigungen durch Schiffsverkehr Sind sich beide Mietvertragsparteien bei Vertragsabschluss über den Zustand einer Wohnung einig, so kann nachträglich kein Mietmangel geltend gemacht werden. Vor allem wenn die weiterlesen…